Reiserücktrittsversicherung – Vergleich und Infos zum Abschluß
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine von mehreren Versicherungen, die unter dem Oberbegriff „Reiseversicherungen“ zusammengefasst werden. Wie das Wort sagt, wird das Risiko eines Reiserücktritts versichert. Dafür kann es vielfältige Gründe geben. Sie liegen meistens im persönlichen sowie im beruflichen Bereich des Versicherten.
Gängige Praxis ist es, die Reiserücktrittsversicherung zeitgleich, also parallel zur Reisebuchung abzuschließen. Die ist ein Vertrag, der mit Unterschrift des Reisenden rechtsgültig wird. Dazu gehört auch die vollständige Bezahlung des Reisepreises bis zum Reiseantritt. Wenn der Reisende den Vertrag nicht einhält, indem er die Reise nicht antritt, dann ist das ein Vertragsverstoß. Der Reiseveranstalter hat die Vertragszahlung erhalten, beziehungsweise er hat darauf einen Anspruch nach den Bestimmungen des jeweiligen Reisevertrages. Die gebuchte Reise muss also auf jeden Fall auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht angetreten wird.
Vergleich Reiserücktrittsversicherung – Online Angebot
Die Reiserücktrittsversicherung ist ihrerseits ein eigener, zweiter Vertrag. Beide Verträge werden vom Reisenden abgeschlossen, haben aber ansonsten nichts miteinander zu tun. Über die Reiserücktrittsversicherung kann sich der Reisende finanziell schadlos halten, indem er die gezahlten Reisekosten ausgeglichen bekommt.
Anhand der einzelnen, oftmals individuellen Reiserücktrittsversicherung entscheidet sich, ob das ganz oder nur teilweise der Fall ist. Es kommt also ganz maßgeblich darauf an, welche Risiken eines Reiserücktritts versichert worden sind. Das betrifft zum einen den/die Reisenden selbst, und zum anderen die einzelnen Reiseleistungen.
Die Versicherer bieten eine Vielzahl und Vielfalt an unterschiedlichen Tarifen für die Reiserücktrittsversicherung an. Sie gilt für den Reisenden als Einzelperson, aber auch für die Familie oder für eine Reisegruppe ab beziehungsweise bis zu einer im Vertrag festgelegten Personenzahl. Die Familie respektive Gruppe reist entweder gemeinsam oder gar nicht. Dementsprechend ist der Vertrag formuliert.
Die Reiserücktrittsversicherung ist dabei unabhängig vom Urlaubsort. Ob es „nur“ nach Mallorca geht, in die Toskana oder weit weg nach Indien oder Vietnam spielt dabei keine Rolle.
Reiserücktrittsversicherung – 3 Sparten
Eine gute Reiserücktrittsversicherung beinhaltet auf jeden Fall die drei Risiken Reiserücktritt, Reiseabbruch und Reiseunterbrechung.
Für jedes dieser versicherten Reiserisiken werden Gründe als Grundlage für den Leistungsfall des Versicherers definiert. Erstattet werden bereits bezahlte Reisekosten, fällige Stornokosten bis hin zu nicht genutzte Reiseleistungen. Auch Kosten anlässlich der verspätet angetretenen gebuchten Reise werden im Einzelfall erstattet.
Entscheidend ist immer, was im Reiserücktrittskostenvertrag als Leistungsfall steht. Hier gilt der Grundsatz, dass immer, aber auch nur das versichert ist, was im Vertrag steht. Was nicht drin steht, ist nicht versichert und wird auch nicht erstattet. Unter diesem Aspekt ist ein ausgiebiger Angebotsvergleich mehrerer Reiserücktrittsversicherungen nicht nur angebracht, sondern er ist geradezu notwendig. Am günstigsten ist in diesem Sinne diejenige Reiserücktrittsversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Das muss nicht unbedingt am billigsten sein.
Entscheidend ist, dass alles versichert wird, was an Eventualitäten auftreten kann. Das Spektrum reicht von Krankheit über Schwangerschaft, überraschende Termine bei Schule, Universität oder Arbeitgeber, bis hin zu plötzlicher Arbeitslosigkeit oder zu einem nicht erwarteten Arbeitgeberwechsel.
Reiserücktrittsversicherung mit / ohne Selbstbehalt
Vergleichbar mit anderen Versicherungen kann auch die Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Dieser ist ein bestimmter Prozentsatz des versicherten Reisepreises. Die Versicherung kann, sie muss aber nicht über den Reiseveranstalter oder Reisevermittler abgeschlossen werden, bei dem die Reise gebucht wird. Der ist nach § 6 der „Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht“ seit Anfang der 2010er Jahre dazu verpflichtet, bei der Reisebuchung auf die Notwendigkeit einer Reiserücktrittsversicherung hinzuweisen.
Reiserücktrittsversicherung als kostenlose Leistung
Die Reiserücktrittsversicherung ist oftmals eine kostenlose Leistung von Kreditkartenanbietern für den Fall, dass die gebuchte Reise mit der Kreditkarte bezahlt wird. Bei Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittsversicherung entsteht so eine Doppelversicherung. Nach § 78 Versicherungsvertragsgesetz VVG erhält der Versicherte die Leistung trotzdem nur einmal, also von einem der beiden Versicherer.
Auf der anderen Seite sollte kritisch geprüft werden, ob die Reiserücktrittsversicherung über den Kreditkartenanbieter ausreichend gut und hoch ist. Hier besteht leicht die Gefahr einer „Unterversicherung“ dahingehend, dass nicht alle gewünschten Risiken auch tatsächlich als Leistungsfall versichert sind.
Eine kostenlose Kreditkarte inklusive Schutz und kostenloser Bargeldabhebung weltweit bietet beispielsweise die Kreditkarte der Advanzia Bank. Infos zur Advanzia Bank Kreditkarte.
Reiserücktrittsversicherung für das Jahr oder einzelne Reise
Die Reiserücktrittsversicherung kann für die einzelne Reise, aber auch als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Sofern mit der Familie oder mit einer Gruppe mehrere Reisen geplant sind, lohnt sich auch hierzu ein Vergleich einiger Versicherungsangebote.
Hier hilft der Blick ins Kleingedruckte, bis zu welchem Alter Kinder in die Familienversicherung eingeschlossen sind. Im Hinblick auf einen Versicherungsvergleich sollte eine Checkliste mit allen Einzelpunkten erstellt werden, die versichert werden müssen, sollen und können. Nach dieser Priorität werden anschließend die eingeholten Versicherungsangebote untereinander verglichen. Übrig bleiben dann zwei, drei Reiserücktrittsversicherungen, bei denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt.
Eine von der Stiftung Warentest und Ökotest ausgezeichnete Reiserücktrittsversicherung mit Jahresschutz ist das Angebot der Europ Assistance, welche bereits ab 3 Euro pro Monat einen Schutz gewährleistet. Sie bietet Schutz bei verschiedenen Gründen des Reiserücktritts, wie Terror, Erkrankung, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Prüfungen usw.
Eine Beispielrechnung (Stand Juli 2016) ergibt für eine Familie mit 2 Erwachsenen (unter 64 Jahre) und bis zu 7 Kindern (bis einschließlich 21 Jahre) bei einem Reisepreis bis zu 7.500 Euro und ohne Selbstbehalt einen Jahresbeitrag von nur 187 Euro.