Fluggastrechte bei Flugverspätung – Infos und Entschädigung

By admin
In Reise-Ratgeber
Jan 17th, 2015
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Jeden kann es treffen. Eine Flugverspätung mit mehreren Stunden Verzögerung gibt ein Anrecht auf eine Entschädigung. Aber welche Rechte haben Passagiere, wenn der eigene Flieger Verspätung hat?

Eine Flugbuchung ist gleichzusetzen mit der Berechtigung des Passagiers respektive des Fluggastes, auch tatsächlich zu den vereinbarten Bedingungen befördert zu werden. Umgekehrt ist die Fluggesellschaft in der Pflicht, den abgeschlossenen Personenbeförderungsvertrag zu erfüllen. Die Rechtsgrundlage dafür sind das gekaufte Flugticket, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluglinie, sowie geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Flugverspätung - Entschädigung

Die mit der Buchung erworbenen Rechte des Passagiers werden ganz allgemein als Fluggastrechte bezeichnet. Speziell für sie gilt die Fluggastrechteverordnung als Rechtsgrundlage für Vertragsverstöße der Fluglinien gegen die Fluggastrechte. Eines dieser Fluggastrechte ist der Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen. Dieser Entschädigungsanspruch besteht bei Billig-, bei Charter- sowie bei Linienflügen.

Die Fluggastrechte-VO gilt für alle Flüge, die in den EU-Ländern angetreten werden; darüber hinaus für Flüge, die von einer in den EU-Mitgliedsstaaten, in Island, in Norwegen und in der Schweiz ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden, und deren Ziel innerhalb der Europäischen Union liegt.

Welche Fluggastrechte bei Flugverspätung gibt es?

Die Fluggastrechte infolge einer Flugverspätung gliedern sich in die:

  • Entschädigungszahlung
  • Betreuungsleistung

Entschädigungszahlung wegen Flugverspätung – Entfernung

Eine Entschädigungszahlung richtet sich einerseits nach der Zeitdauer der Flugverspätung, und andererseits nach der Länge der Flugstrecke. Sie ist als Luftlinie die Entfernung zwischen dem Start- und dem Zielflughafen. Die Fluggastrechte-VO der EU unterteilt Flugstrecken in die drei Kategorien:

  • bis 1.500 Kilometer [kurz]
  • über 1.500 bis 3.500 Kilometer [mittel]
  • über 3.500 Kilometer [lang]

Entschädigungszahlung wegen Flugverspätung – Geld

Anhand dieser unterschiedlichen Strecken errechnet sich eine Entschädigungszahlung wegen Flugverspätung wie folgt:

  • 250 Euro bei einer Flugverspätung ab zwei Stunden bis 1500 Kilometer
  • 400 Euro bei einer Flugverspätung ab drei Stunden bis 3500 Kilometer
  • 600 Euro bei einer Flugverspätung ab vier Stunden über 3.500 Kilometer
  • Ab fünf Stunden besteht ein Anspruch auf Reiseabbruch mit Erstattung des Ticketpreises, gegebenenfalls mit zusätzlichem kostenlosem Rückflug zum Ausgangsflughafen

Eine Flugverspätung im Sinne der EU-Fluggastrechte-VO mit Anspruch auf eine Entschädigungszahlung liegt somit ab einem Zeitraum von mehr als zwei Stunden vor.

Der Europäische Gerichtshof ist in einem aktuellen Urteil aus dem Jahre 2013 auf die Auswirkungen von Flugverspätungen auf Anschlussflüge eingegangen.

Eine tatsächliche Flugverspätung wird durch die verzögerte Ankunft am Endziel der gebuchten Flugreise ermittelt.

Dabei ist es unerheblich, wie kurz oder lang die verschiedenen Flugverspätungen bei den einzelnen Teilstreckenflügen gewesen sind. Ein Anschlussflug wird auch dann verpasst, wenn der Zubringerflug nur einige Minuten verspätet ist. Jetzt muss die nächstmögliche Flugverbindung genutzt werden, was oftmals mit einer mehrstündigen Wartezeit verbunden ist.

Betreuungsleistungen bei Flugverspätung

Als sogenannte Betreuungsleistungen sieht die Fluggastrechte-VO die folgenden Entschädigungen vor:

  • Tagesmahlzeiten
  • Heiß-/Warmgetränke
  • Aufwendungen für Telekommunikation
  • Hotelunterkunft in einem angemessenen Mehrsternehotel
  • Transfer Flughafen-Hotel-Flughafen

Diese Betreuungsleistungen gelten für Flugverspätungen bei gebuchten Flügen über:

  • 1.500 Kilometer und mindestens zwei Stunden
  • bis 3.500 Kilometer und mindestens drei Stunden
  • über 3.500 Kilometer und mindestens vier Stunden
  • Bei Flugverspätungen ab fünf Stunden besteht auch hier der zusätzliche Anspruch auf Reiseabbruch mit Erstattung des Ticketpreises, gegebenenfalls zuzüglich einem kostenlosen Rückflug zum Ausgangsflughafen

Die Fluggesellschaft ist auch dann zu diesen Betreuungsleistungen verpflichtet, wenn sie die Flugverspätung weder verursacht noch verschuldet hat.

Die Personenbeförderung wurde in diesem Falle nicht vertragsgemäß durchgeführt. Das Flugbegleitungspersonal ist dazu verpflichtet, die Fluggäste zu betreuen, sich buchstäblich um sie und ihre Sorgen sowie Probleme zu kümmern. Jeder Passagier ist ein Einzelfall mit seinen ganz individuellen Wünschen und Problemen. Alle möchten und müssen im wahrsten Sinne des Wortes zu ihrem Recht kommen.

Was sind „Außergewöhnlicher Umstände“?

Die Fluggesellschaften sind lediglich beim Vorliegen sogenannter Außergewöhnlicher Umstände von der Leistungspflicht befreit. Die werden in dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, kurz Montrealer Übereinkommen, sowie durch die deutsche und die EU-Rechtsprechung sehr genau definiert.

Außergewöhnliche Umstände liegen dann vor, wenn sie ein Ereignis betreffen, das nicht zur normalen Vertragsausführung der Fluggesellschaft gehört, und das aufgrund seiner Natur oder Ursache von ihr nicht beherrschbar ist. Beispiele für solche möglichen Situationen sind:

  • Politische Instabilität
  • Sicherheitsrisiken
  • Extreme Wetterbedingungen
  • Unvorhergesehene Sicherheitsmängel
  • Streiks
  • Vogelschlag

Welche Leistungen muss die Fluggesellschaft erbringen?

Folgende Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen stehen dem Fluggast bei Annullierung, Nichtbeförderung und extremer Verspätung zu:

  • Rückerstattung des Ticketpreis
  • Nächstmögliche Beförderung zum Ziel- oder Abflugort
  • Unterkunft, Verpflegung, Transort bis Weiterreise
  • Ausgleichszahlungen je nach Flugstrecke (siehe oben)

Was tun, wenn die Fluggesellschaft nicht bezahlt?

Viele Fluggäste stellen fest, dass die Fluggesellschaften fällige Erstattungszahlungen wegen Flugverspätungen verweigern oder verzögern, da sie sich ganz einfach darum drücken.

Recht haben und Recht bekommen ist auch in diesem Falle Zweierlei. Die Fluglinien bauen mit einer solchen Verweigerungshaltung darauf, dass Passagiere den Rechtsweg mit Kosten, Zeitaufwand und Ärger scheuen.

Die Entschädigungszahlung ist ein zivilrechtlicher Anspruch aus Vertragsverletzung. Der Fluggast als Kläger muss seinen Anspruch vor Gericht beweisen – können -. Dazu benötigt er die Unterstützung und Rechtsvertretung durch einen Anwalt, bestenfalls durch einen Experten für Fluggastrecht. Sofern der Fluggast rechtsschutzversichert ist, fällt ihm der Weg dorthin besonders leicht, weil ihm weder Anwalts- noch Verfahrenskosten entstehen.

Wer diesen Weg zum zustehenden Recht nicht allein gehen möchte, der kann sich zum Beispiel an die Profis von flightright.de wenden. Diese können mit ihrem Know-How und Zugriff auf verschiedenste Flugdaten und Datenbanken die Erfolgswahrscheinlichkeit der Anspruchsdurchsetzung deutlich erhöhen. Der Dienst ist solange kostenlos, bis wirklich eine Entschädigungszahlung anfällt. Dann werden 25% der Ausgleichszahlung als Provision in Rechnung gestellt.

Über den Online-Rechner kann direkt eine Prüfung auf den eigenen Anspruch gestellt werden, um eine erste Einschätzung hinsichtlich der Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhalten.